Fahrschule Rainer Mützel
Bad Kissingen - Bad Bocklet

UNSERE LEISTUNGEN

Egal welche Führerscheinklasse Du gerne machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich.

Wir bieten folgende Führerscheinklassen an: B (bF17), BE, A, A2, A1, B196, AM, Mofa und L sowie Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF-Kurse) und ab 01.04.2021 NEU: B197


 


PKW

KLASSE B

Merkmale:

  • zulässige Gesamtmasse bis max. 3500 kg
  • max. 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer)
  • ausgenommen KfZ der Klassen A1, A2 und A
  • dreirädrige Kfz im Inland von mehr als 15 kW: Mindestalter hierfür ist 21 Jahre

 

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit einer zGM bis max. 750 kg sind führerscheinrechtlich immer erlaubt
  • Anhänger mit einer zGM über 750 kg sind erlaubt, wenn die zGM der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt

 

Ausbildung:

  • Mindestalter: 18 Jahre -- 17 Jahre beim begleiteten Fahren (bF17)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • eingeschlossene Klassen: AM und L

KLASSE B197

Merkmale:

  • Für die Fahrerlaubnis der Klasse B (incl. bF17) wurde die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen


Ausbildung:

  • Der Fahrschüler absolviert eine in die Ausbildung integrierte Schulung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe

  • Die Schulung umfasst mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten im Realverkehr

  • Ziel der Schulung ist der sichere Umgang des Schülers mit dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe

  • Nachweisen müssen dies die Schüler im Rahmen einer Testfahrt von mindestens 15 Minuten Fahrzeit mit dem Fahrlehrer. Diese Fahrt muss innerorts und außerorts stattfinden

  • Der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung aus, welche die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Tests bestätigt. Die Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung (auf einem Automatikfahrzeug) vorgelegt.

  • Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 197 im zugehörigen Feld der Klasse B im Führerschein

  • Die Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe mit Automatikgetriebe abgelegt wurde

  • Die Fahrerlaubnis B197 ist auch im Ausland gültig

  • Bei einer Erweiterung der Klasse B197 muss die Aufstiegsprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe stattfinden (z.B. Erweiterung der Klasse B197 auf die Klasse BE)

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KLASSE BE

Merkmale:

  • KfZ der Klasse B und einem Anhänger mit max. 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • zGM des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
  • Fahrzeugkombination über 4250 kg zGM

 

Ausbildung:

  • Mindestalter: 18 Jahre -- 17 Jahre beim begleiteten Fahren (bF17)
  •  Vorbesitz Klasse B
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung


 

MOTORRAD

KLASSE AM

Merkmale:

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike)

  • durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren

Vierrädrige Leichtkrafträder

  • durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Fahrräder mit Hilfsmotor

  • Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen


Ausbildung:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Seit dem 28. Juli 2021 bereits mit 15 Jahren möglich - allerdings mit der Auflage, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt. Damit sind Fahrten ins Ausland bis zum 16. Geburtstag verboten (Schlüsselzahl 195)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

KLASSE A1

Merkmale:

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen)

  • Hubraum bis max. 125 ccm
  • Motorleistung nicht mehr als 11 kW
  • Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg
    (Eintragung im Feld "Q" der Zulassungsbescheinigung)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h oder einem Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • mit einer Motorleistung bis max. 15 kW


Ausbildung:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • eingeschlossene Klassen: AM

KLASSE A2

Merkmale:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)

  • mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Motorleistung max. 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
  • Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg
    (Eintragung im Feld "Q" der Zulassungsbescheinigung)


Ausbildung:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • eingeschlossene Klassen: AM, A1


Vorbesitz:

bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 NUR praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Die praktische Ausbildung ist im Umfang nicht festgelegt   

KLASSE A

Merkmale:

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Leistung über 15 kW


Ausbildung:

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A (Vorbesitz mind. 2 Jahre)
  • Mindestalter: 21 Jahre für dreirädrige KfZ mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Trikes)
  • Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder im Direkterwerb
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2


Vorbesitz:

bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 NUR praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Die praktische Ausbildung ist im Umfang nicht festgelegt

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KLASSE B196

Merkmale:

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen)

  • Hubraum bis max. 125 ccm
  • Motorleistung nicht mehr als 11 kW
  • Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg
    (Eintragung im Feld "Q" der Zulassungsbescheinigung)


Ausbildung:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1

 

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1:

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
Die Ausbildung muss von der Fahrschule in ausreichender Form dokumentiert werden.

Theoretischer Schulungsstoff

Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler*innen

Praktischer Schulungsstoff

Die praktische Schulung beträgt  mindestens  fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. In den Unterrichtseinheiten sind auch verpflichtend Autobahn- und Überlandfahrten zu absolvieren. 


Abschluss der Schulung

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung haben die Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen ihre Fähigkeiten und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Sie müssen das Kraftrad sicher und verantwortungsvoll bedienen können.

Nur dann ist nach Abschluss der Fahrerschulung von der Fahrschule eine Bescheinigung an die Teilnehmer ausstellbar.

Mofa Prüfbescheinigung

Ausbildung:

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung

 

Klasse L

Merkmale:

Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, die für solche eingesetzt werden

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • mit Anhänger nicht mehr als 25 km/h

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler (nicht für berufliche Zwecke) und andere Flurförderfahrzeuge

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern


Ausbildung:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: Theorieprüfung