Fahrschule Rainer Mützel
Bad Kissingen - Bad Bocklet


Theorieunterricht, praktische Ausbildung und Infos bezüglich 

begleitetem Fahren mit 17 Jahren sowie benötigte Unterlagen

 

Theoretischer Unterricht:

Du kannst mehrmals pro Woche bei uns den theoretischen Unterricht besuchen.





Theoretischer Unterricht in Bad Kissingen:

Montag und Mittwoch von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr

             

 Info und Anmeldung:

 18.15 Uhr bis 18.45 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung 






                                                                Theoretischer Unterricht in Bad Bocklet:

                                                                Dienstag von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr



                                                                Info und Anmeldung:

                                                                18.15 Uhr bis 18.45 Uhr oder nach    

                                                                telefonischer Vereinbarung



 

 

Modernste Medien und die stets aktuelle Software helfen dabei, Dir das nötigte Wissen mit viel Spaß im Theorieunterricht zu vermitteln.

Für das Lernen zu Hause kannst Du das Lernprogramm "Fahren-Lernen" bei uns erwerben, mit dem Du sowohl an Deinem PC, Laptop, Tablet oder Handy üben kannst. Dies hilft Dir dabei, Dich optimal auf die theoretische sowie praktische Prüfung vorzubereiten.

Theorie:

Bei der erstmaligen Erteilung Deines Führerscheins sind 12 Theoriestunden á 90 Minuten vorgeschrieben.
Der benötigte Zusatzstoff Deiner Ausbildungsklasse umfasst 2 bzw. 4 Theoriestunden bei Klasse A1, A2 und A.

Die theoretische Prüfung kannst Du frühestens 3 Monate vor Deinem 17. Geburtstag (begleitetes Fahren) oder 18. Geburtstag ablegen.


Praxis:

In der Praxis sind 12 Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben. Diese bestehen aus 5 Überland-, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.

Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich ganz individuell nach Deinem eigenen Bedarf. So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Die praktische Prüfung kannst Du frühestens 1 Monat vor Deinem 17. Geburtstag (begleitetes Fahren) oder 18. Geburtstag ablegen.


Führerschein mit 17 Jahren - begleitetes Fahren mit 17

Der früheste Termin für die Anmeldung in der Fahrschule ist mit 16 1/2 Jahren. Hier kannst Du bereits einen Antrag für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 48a FeV  (Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren) für das begleitete Fahren mit 17 bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen.

Wir helfen Dir gerne dabei !

Deine Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag ebenfalls zustimmen. Das Landratsamt überprüft hierbei das Fahreignungsregister der Begleitpersonen in Flensburg.

Wenn alles OK ist - kann´s losgehen !

Nach erfolgreichem Abschluss der Theorie- und Praxisprüfung erhältst Du an Deinem 17. Geburtstag noch nicht Deinen endgültigen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung (rosa Papier) mit der Genehmigung, ausschliesslich mit den dort eingetragenen Begleitpersonen fahren zu dürfen.

Als Begleitperson kannst Du jede Person eintragen lassen die mindestens 30 Jahre ist, ihren Führerschein bereits 5 Jahre besitzt und auch höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Ebenso gilt für Deine Begleitperson die 0,5 ‰-Grenze.

Die Prüfbescheinigung des begleitenden Fahrens mit 17 ist in Deutschland sowie auch in Österreich gültig.

Ab Deinem 18. Geburtstag kannst Du Deinen Kartenführerschein dann einfach auf der Führerscheinstelle abholen. Hierzu hast Du 3 Monate Zeit. So lange gilt die rosa Prüfbescheinigung weiter, Du darfst dann aber schon ohne Begleitperson fahren.

benötigte Unterlagen:

Um Deinen Führerschein beantragen zu können, brauchst Du folgende Unterlagen:

  •     gültiger Personalausweis oder Reisepass
  •     aktuelles, biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  •     Sehtest-Bescheinigung (z.B. Augenarzt, Optiker)
  •     Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (§19 FeV) -- Original-Dokument ist erforderlich                                                                       Diesen kannst Du beispielsweise bei den Johannitern, dem Roten Kreuz o.a. erwerben (Anmeldung online ist dazu nötig)                                  ACHTUNG:                                                                                                                                                                                                             Ab dem 22.10.2017 wird eine Teilnahmebestätigung über die Unterweisung in "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" NICHT mehr anerkannt.


Für den Antrag "begleitetes Fahren mit 17" brauchst Du noch zusätzlich:

  •     Unterschrift der Begleitperson(en)
  •     Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)
  •     Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
  •     Unterschrift der Erziehungsberechtigten
  •     Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten